Vertriebsverträge im Lichte des U.S. Franchise Rechts

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The German Practice Alert

August 6, 2013

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Einige deutsche Unternehmen vertreiben ihre Produkte in den Vereinigten Staaten durch ein Netz von Vertragshändlern mit individuell ausgehandelten Vertriebsvereinbarungen. Diese sehen oftmals das beidseitige Recht vor, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Grund zu kündigen. Dennoch berufen sich die Vertragshändler bisweilen auf den durch das U.S. Franchise Recht gewährten Schutz, wenn es zur Beendigung der Vertragsbeziehung im Einklang mit der zugrundeliegenden Vertragsbestimmung kommt. Eine sorgfältige Gestaltung der Vertragsbeziehung hilft solche unerfreulichen und kostspieligen Überraschungen zu vermeiden.

Franchise Recht

Franchise Recht umfasst eine Vielfalt von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, einschließlich (i) der Vorschriften der Federal Trade Commission, (ii) dem Franchise Recht der einzelnen Staaten, das eine Registrierung und Offenlegungen erfordert, (iii) dem Franchise Recht der Staaten, welches das Recht, ein Franchise zu kündigen, einschränkt, und (iv) industriespezifischen Vorschriften (auf die hier nicht eingegangen werden soll).

Was ist ein Franchise?

Obwohl die Definition einer Franchise von Staat zu Staat variieren kann und je nachdem, welche Regelungen anwendbar sind, ist im Allgemeinen eine Franchise eine Vereinbarung, wonach:

    • Der Betrieb des Unternehmens des Franchisenehmers im Wesentlichen mit einem Markenzeichen oder anderen Unternehmenskennzeichen des Franchisegebers verknüpft ist;
    • Dem Franchisenehmer das Recht gewährt wird, sich an dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, entsprechend einem im Wesentlichen vom Franchisegeber vorgeschriebenen oder vorgeschlagenen Vermarktungssystem zu beteiligen; und
  • Der Franchisenehmer verpflichtet ist, eine Franchisegebühr zu bezahlen.

Ein Vertriebsvertrag kann als eine Franchise charakterisiert werden, selbst wenn die Parteien nicht beabsichtigten, dem Franchise Recht zu unterliegen. Zudem können die Rechte des Franchisenehmers nach dem Franchise Recht nicht abbedungen werden.

Ein Vertriebsvertrag wird oftmals das erste Element erfüllen (wesentliche Verknüpfung mit dem Markenzeichen), da nach der Rechtsprechung der bloße Verkauf von Markenware durch den Vertriebshändler hierfür genügt.

Was die Voraussetzung eines Vermarktungssystems betrifft, genügt es, dass der Franchisegeber Vermarktungskonzepte vorsieht, oder Preisfestlegungen, Zahlungsbestimmungen, vertragliche Zusicherungen/Gewährleistungen oder das Erscheinungsbild des Unternehmens kontrolliert. Demzufolge, ist auch die zweite Voraussetzung in vielen Fällen erfüllt.

Die dritte Voraussetzung, die Franchisegebühr, ist der heikelste Prüfungspunkt. Allerdings sind die Gerichte in dieser Hinsicht sehr großzügig, weshalb zum Beispiel der Erwerb von Anleitungen oder anderen Materialien gegen Entgelt über Jahre hinweg die Zahlung einer Gebühr darstellen kann. Tatsächlich kann jede Zahlung des Vertriebshändlers, die nicht direkt auf den Erwerb von Vertriebsware bezogen ist, vertretbar als Franchisegebühr ausgelegt werden.

Demgemäß könnte ein deutsches Unternehmen, das einen Vertriebshändler in den USA nutzt, zu seiner Überraschung feststellen, dass der Vertriebshändler sich auf den durch das US Franchise Recht gewährten Schutz beruft, obwohl sich keine der Parteien zum Beginn der Vertragsbeziehung über ein Franchise Gedanken gemacht hat.

Grundlagen des Franchise Rechts

Besteht auch nur im Entferntesten das Risiko, das eine Vertriebsvereinbarung unter den oben genannten Kriterien als eine Franchise verstanden werden könnte, ist eine sorgfältige staatenabhängige Analyse ratsam. Nachfolgend ist ein sehr allgemeiner, konzeptioneller Überblick über die Auswirkungen der Charakterisierung eines Vertriebsvertrages als eine Franchise gemäß dem Franchise Recht:

Unter einigen Franchise Gesetzen der US Staaten (sowie unter bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften) ist eine umfangreiche Offenlegung von Dokumenten über den Franchisegeber, seinem Management, die Franchise-Vereinbarung, finanzielle Belastungen, Risiken etc. erforderlich. Gemäß dem Recht dieser Staaten (nicht aber den bundesrechtlichen Regeln) müssen die offenzulegenden Dokumente bei staatlichen Aufsichtsbehörden eingereicht und von diesen überprüft werden. Die Behörden geben oftmals Stellungnahmen ab, die wesentliche Änderungen der Franchise-Vereinbarung nach sich ziehen können.

Andere Staaten (auch manche von den oben genannten Staaten) regeln die Beziehung zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer. Gemäß solchem staatlichen Franchise Recht ist ein Franchisenehmer vor der Kündigung oder Nicht-Verlängerung des Vertrages durch den Fanchisegeber geschützt, es sei denn, sie erfolgt aus wichtigem Grund, wobei die Definition dieses Begriffs allerdings von Staat zu Staat gemäß der jeweils geltenden Rechtsprechung variiert. Der Franchisegeber muss gewöhnlich zunächst eine Abmahnung aussprechen, in der die Vertragsverletzung durch den Franchisenehmer bezeichnet ist und in der dem Franchisenehmer die Möglichkeit gegeben wird, die Vertragsverletzung zu beseitigen.

Schließlich haben einige Staaten kein Franchise Recht. In diesen Staaten muss die Beendigung einer Vertriebsvereinbarung einfach den vertraglichen Bestimmungen entsprechen. Allerdings müssen selbst in diesen Staaten die bundesrechtlichen Offenlegungspflichten beachtet werden.

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Bevor eine Vertriebsvereinbarung in den Vereinigten Staaten abgeschlossen wird, ist es sinnvoll für eine Minute inne zu halten, um zu überlegen, ob das U.S. Franchise Recht anwendbar sein könnte. Wenn ein solches Risiko besteht, sollte eine sorgfältige Prüfung des in dem Staat anwendbaren Franchise Rechts unternommen werden. Wenn als Ergebnis dieser Prüfung das Franchise Recht anwendbar ist, bestehen, abhängig von geschäftlichen Erwägungen, Möglichkeiten, die Vertragsbeziehung umzustrukturieren, um Franchise Recht zu vermeiden. Solch eine rechtliche Bewertung kann Ihrem Unternehmen eine Menge Kopfschmerzen und Geld sparen.