Die US-Steuerreform 2018 - Auswirkungen auf deutsche Investitionen in den USA

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German Practice Alert

July 27, 2018

By: Peter J. UlrichPeter FlägelTodd M. Kellert

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Der U.S. Tax Cuts and Jobs Act von 2017 (der “Tax Reform Act”) beinhaltet einige grundlegende Änderungen des US-Steuerrechts. Einige davon werden einen wesentlichen Einfluss darauf haben, wie deutsche Unternehmen und Privatpersonen ihre Aktivitäten und Investitionen in den Vereinigten Staaten strukturieren. Zu den wesentlichen Änderungen gehören eine deutliche Senkung der Körperschaftsteuersätze, neue Beschränkungen des Zinsaufwands für Unternehmen, Vorschriften zur Vermeidung von Steuererosionen, Änderungen in der Handhabung der Veräußerung von bestimmten Gesellschafts-Anteilen sowie die Besteuerung bisher im Ausland geparkter Gewinne.

Aggressive Senkung der Körperschaftsteuersätze
Selbst im Vergleich zu Deutschland (traditionell ein Hochsteuerland) stellte der US-amerikanische Körperschaftsteuersatz von 35% ein wesentliches Hindernis für ausländische Unternehmensinvestitionen in den USA dar. Das Steuerreformgesetz hat den höchsten Körperschaftsteuersatz auf 21% gesenkt. Damit wird nicht nur der bisherige große Anreiz für ausländische Konzerne, ihr steuerpflichtiges Einkommen in den USA niedrig zu halten (z.B. durch die Zahlung von Lizenzgebühren oder Zinsen an ausländische Konzerngesellschaften), weitgehend beseitigt, sondern es kann nun auch der gegenteilige Effekt eintreten, dass deutsche Unternehmen steuerpflichtiges Einkommen in die Vereinigten Staaten zurückverlagern.

Diese wesentliche Reduzierung kann sich unter anderem auf die Strukturierung der Investitionen in US-Immobilien auswirken. Zuvor wurden Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien über eine US Corporation mit dem Körperschaftsteuersatz von 35% besteuert. Daher war es für Privatpersonen und Trusts vorteilhaft, sogenannte LLCs (Limited Liability Companies) zu verwenden, die in der Regel für US-Steuerzwecke transparent sind (wie deutsche Personengesellschaften), was zu einer Besteuerung der Gewinne aus einem Verkauf zum individuellen langfristigen Kapitalertragsteuersatz des Bundes von 20% führte. Ein wesentlicher Nachteil bei der Verwendung solcher steuertransparenter Einheiten war, dass der wirtschaftliche Eigentümer Steuererklärungen in den USA Machen musste. Mit der Einführung des 21%igen Körperschaftsteuersatzes sind die Unternehmensstrukturen wesentlich attraktiver geworden, da sie die Notwendigkeit vermeiden, dass der Eigentümer eine US-Steuererklärung abgeben muss, während er gleichzeitig einen niedrigen Steuersatz auf Gewinne aus Immobilienverkäufen beibehält. Darüber hinaus kann die Besteuerung von Dividendenzahlungen nach dem Verkauf von Immobilien durch eine Kapitalgesellschaft in der Regel durch eine Liquidation der Kapitalgesellschaft beim Verkauf der Immobilie vermieden werden.

Begrenzung des Zinsaufwands
Während es nach bisherigem Recht bereits auf der Grundlage von Debt/Equity Ratios eine Begrenzung des Zinsaufwands gab, den Kapitalgesellschaften von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen durften, wurde diese Limitierung nunmehr durch eine pauschale Begrenzung der Zinskostenabzüge auf 30% des bereinigten steuerbaren Einkommens des Steuerpflichtigen ersetzt – entsprechend dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Ab 2022 basiert diese Begrenzung auf dem EBIT, wodurch sich das bereinigte steuerpflichtige Einkommen für Zwecke der Zinsaufwandsbegrenzung verringert und damit der zulässige Zinsaufwand auch weiter verringert. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht zulässige Zinsaufwendungen, die über die 30 %-Grenze hinausgehen, auf unbestimmte Zeit übertragen werden.

“Base Erosion” und “Anti-Abuse Tax”
Ein wesentliches Element der internationalen Steuervorschriften des Steuerreformgesetzes ist die Besteuerung bestimmter Einkommensverlagerungen aus den USA in ausländische Jurisdiktionen.

Ein Element ist die neue Mindestbesteuerung des “global intangible low-taxed income (GILTI).” Die neue Regelung sieht eine Mindeststeuer für US-Anteilseigner vor, die mindestens 10 % der “controlled foreign corporations (CFC)” besitzen, soweit diese über GILTI verfügen. Dies wird die Steuerstrategien multinationaler Unternehmen mit wertvollen geistigen Eigentumsrechten im Ausland erheblich beeinflussen. GILTI erhebt in der Regel eine US-Körperschaftssteuer von mindestens 10,5%, die allerdings durch ausländische Steuergutschriften reduziert werden kann.

Bemerkenswerterweise definiert das Steuerreformgesetz “intangibles” nicht durch eine Liste bestimmter Arten von Vermögenswerten, einschließlich geistigem Eigentum wie z.B. Patenten. Vielmehr umfassen “intangibles” alles, was nicht unbedingt als “tangible property” anzusehen ist. Diese erweiterte Definition gilt bei der Ermittlung der GILTI-Besteuerung. Der Zweck dieser Regel ist es, einen Anreiz zu schaffen, geistiges Eigentum nicht in eine Niedrigsteuer-Jurisdiktion zu verlagern.

Darüber hinaus zielt das Steuerreformgesetz auf “Base Erosion Payments” ab. Im Allgemeinen sind “Base Erosion Payments” Zahlungen an eine ausländische Tochtergesellschaft, die steuerlich abzugsfähig sind oder zum Erwerb von Immobilien verwendet werden, die in den USA zusätzlichen Abschreibungs- oder Amortisationsabzügen unterliegen. Die “Base Erosion” und “Anti-Abuse Tax” (BEAT) sieht eine Mindeststeuer von 10% (5% im Jahr 2018) für Unternehmen vor, die (i) einen 3-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Bruttoeinnahmen von mindestens $500 Millionen haben und (ii) die “Base Eroding Payments” von 3% oder mehr von bestimmten ihrer abzugsfähigen Ausgaben leisten.

Verkauf der Beteiligung ausländischer Partner als ECI
Nach dem Steuerreformgesetz hat ein nicht US-amerikanischer Partner in einer Personengesellschaft (oder LLC) Gewinne oder Verluste, die als “effektiv verbunden” mit einem US-Handel oder -Geschäft behandelt werden, wenn der Partner seine Anteile an einer Personengesellschaft (oder LLC) verkauft. Der Erwerber einer solchen Transaktion muss 10% des realisierten Betrags einbehalten, es sei denn, der Veräusserer bescheinigt, dass er einen Wohnsitz in den USA hat oder dass es sich um eine in den USA ansässige Gesellschaft handelt. Eine solche Einbehaltungspflicht bestand bisher nur insoweit, als die Personengesellschaft (oder LLC) US-Immobilien hielt. Nun jedoch erweitert der Tax Reform Act die Einbehaltungspflicht auf Verkäufe von Anteilen an jeglichen Personengesellschaften oder LLCs, die in den USA tätig sind.

Rückführungssteuer
Bisher wurden Erträge und Gewinne einer ausländischen Kapitalgesellschaft (CFC) erst bei der Rückführung in die Vereinigten Staaten besteuert. Dementsprechend wurden riesige Mengen an Bargeld von US-Unternehmen in Übersee gehalten, um sie vor der Besteuerung durch die USA zu schützen. Das Steuerreformgesetz schreibt eine einmalige Steuer auf solche Vermögenswerte vor. Dies ist eine Steuer von 15,5% auf Bargeld und eine Steuer von 8% auf illiquide Vermögenswerte, die bisher nicht in den Vereinigten Staaten besteuert wurden. Entscheidend ist jedoch, dass diese Steuer unabhängig davon zu zahlen ist, ob das Vermögen tatsächlich in die Vereinigten Staaten zurückgebracht wird.

Fazit
Das Steuerreformgesetz enthält zahlreiche und wesentliche Änderungen, die sich auf die Steuerstruktur deutscher Investitionen in den USA auswirken können, sei es durch Unternehmenstätigkeiten oder persönliche Direktinvestitionen, beispielsweise in Immobilien. Während einige dieser Änderungen darauf abzielen, eine “Base Erosion” zu vermeiden, die deutsche Investoren in der Vergangenheit durch geschickte Steuerstrukturen erreichen konnten, dürfte sich der Bedarf für zumindest einige dieser Strukturen durch die drastische Senkung der US-Körperschaftsteuersätze verflüchtigt haben.